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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Ordnungsamt informiert:

Rasenmähen zur richtigen Zeit!

Aus gegebenem Anlass möchten wir nachfolgend auf die gesetzlichen Bestimmungen des Landes- Immissionsschutzgesetzes bei der Verwendung von lärmintensiven Arbeitsgeräten, vor allem die Inbetriebnahme des Rasenmähers, hinweisen:

Der Betrieb von lärmerzeugenden Geräten ist an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig unzulässig.

Das Betriebsverbot am Mittag gilt jedoch nicht für Maschinen, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden.

Die zeitlichen Einschränkungen entfallen für Rasenmäher, welche mit dem Europäischen Umweltzeichen gekennzeichnet sind und somit den vorgeschriebenen Schallleistungspegel nicht überschreiten.

Diese dürfen an Werktagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden.

Zur Vorbeugung und Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Nachbarn, bitten wir, auch in Ihrem eigenen Interesse, um die Einhaltung der vorgenannten Vorschriften und gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten.

Hahnstätten, 19.07.23
Örtliche Ordnungsbehörde