Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich
-als Straßenverkehrsbehörde-
Im Rahmen des § 45 der Straßenverkehrsordnung werden zur Ordnung des Verkehrs, die Straße und die Parkplätze an der Multifunktionsfläche/Schule in Hahnstätten mit einer neuen Regelung zum Halten/Parken versehen.
Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.