Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Eisighofen am 30.08.2026 gemäß § 62 Abs. 6 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Eisighofen hat in seiner Sitzung am 14.07.2026 festgestellt, dass bis zum Ende der Einreichungsfrist keine Wahlvorschläge/keine gültigen Bewerbungen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisters/in der Ortsgemeinde Eisighofen am 30.08.2026 eingegangen sind.
Die Wahl findet nicht statt.
Die/der Ortsbürgermeister/in wird vom Gemeinderat gewählt (§ 53 Abs. 2 GemO).