Gruppierten sich anlässlich der Übergabe der Ehrenamtskarte zum Erinnerungsfoto: v.l. Marcel Willig (1. Beigeordneter der VG Aar-Einrich), Björn Müller, Karl-Heinz Funk (Vorsitzender TuS Burgschwalbach), Christof Ott, Beate Bremenkamp, Simon Hannappel sowie Ehrenfried Bastian (Ortsbürgermeister Burgschwalbach) und Lars Denninghoff (Bürgermeister der VG Aar-Einrich). Es fehlt Timo Zausra.
Die Siegerehrung der besten Fußballmannschaften am Finaltag des Fußballturniers der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, welches in diesem Jahr in Burgschwalbach ausgetragen wurde, nutzten Bürgermeister Lars Denninghoff und der 1. Beigeordnete Marcel Willig, um fünf besonders ehrenamtlich engagierten Mitgliedern des ausrichtenden TuS Burgschwalbach die Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz zu überreichen.
Diese erhielten Beate Bremenkamp, Simon Hannappel, Björn Müller, Christof Ott und Timo Zausra für ihr ehrenamtliches Engagement in den Bereichen „Sport“ und „Jugendarbeit“ beim TuS Burgschwalbach.
Beate Bremenkamp engagiert sich seit 2003 als Jugendleiterin und Vorstandsmitglied des TuS Burgschwalbach sowie als Vorstandsmitglied in der JSG. Christof Ott gehört seit 2015 dem Vorstand der TuS an. Simon Hannappel trainiert seit 2017 die G-Jugend, Björn Müller seit 2012 die Bambinis sowie Timo Zausra, der bei der Übergabe leider nicht anwesend sein konnte, seit 2017 die E-Jugend des TuS.
Im Namen der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Malu Dreyer gratulierten Lars Denninghoff und Marcel Willig den ehrenamtlich Tätigen, dankten ihnen für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement und ihren Einsatz für das Gemeinwesen und wünschten ihnen viel Spaß und schöne Erlebnisse beim Einsatz der Ehrenamtskarte.
Erhalten kann die Ehrenamtskarte auf Antrag, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen. Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird.
Die Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann nach Ablauf erneut beantragt werden.
Mit der Ehrenamtskarte können die Inhaber landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Diese sind auf dem Ehrenamtsportal der Landesregierung unter www.wir-tun.was.rlp.de zu finden. Im Bereich der Verbandsgemeinde Aar-Einrich sind dies
1. Reduzierung des Eintrittspreises im Freibad Katzenelnbogen um 1 Euro
2. Reduzierung des Fahrpreises mit dem Aar-Einrichbus um 1 Euro
3. 10 % Ermäßigung für Verwandte bis zum 3. Grad bei der Ferienbetreuung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich
4. 10 % Ermäßigung bei einer Draisinenfahrt im Aartal
Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Katzenelnbogen Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen einzureichen. Ansprechpartnerin ist Doris Weyand, Zimmer E5 Telefon 06486/9179-112, E-Mail d.weyand@vg-aar-einrich.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Aar-Einrich www.vg-aar-einrich.de auf der Startseite unter Bürgerservice - Ehrenamtskarte zu finden.