Zur öffentlichen Wahlversammlung werden alle wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Biebrich gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Landesgesetzes vom 05.04.2005 (GVBl. S. 104) für Dienstag, den 03.09.2024, 19.00 Uhr in das Gemeindehaus, Schulstraße 1, 56370 Biebrich, eingeladen.
Wahlberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das Wählerverzeichnis liegt am 03.09.2024 ab 18:30 Uhr im Wahllokal zur Einsicht aus. Einsprüche hiergegen können beim Vorsitzenden niederschriftlich zu Protokoll gegeben werden, der hierüber vor der Wahl endgültig entscheidet. Die Wahlversammlung ist auch dann beschlussfähig, wenn weniger als die Hälfte der wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen anwesend sind.
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