Dulden von Vorarbeiten / Vermessungsarbeiten auf Grundstücken
Der Landesbetrieb Mobilität Diez beabsichtigt im Rahmen der Planungen zur Ortsumgehung Flacht-Niederneisen in den Ortsgemeinden Flacht und Niederneisen ergänzende Vermessungsarbeiten durchzuführen.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 4a Landesstraßengesetz (LStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Sollten durch die Vorarbeiten Schäden oder dergleichen an Grundstücken entstehen, werden die entsprechenden Eigentümer gebeten, sich an den LBM Diez zur Regulierung des Schadens zu wenden. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Die Vermessungsarbeiten werden voraussichtlich ab der 31.Kalenderwoche durchgeführt. Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landesbetrieb Mobilität Diez Goethestraße 9 in 65582 Diez einzulegen.