Nach § 49 (1) VwVfG wird die o.g. Allgemeinverfügung vom 12.07.2023, welche das Verbot von Grillfeuern, sonstigen offenen Feuern usw. auf Flächen im Außenbereich sowie auf öffentlichen Flächen zum Inhalt hatte, ab sofort widerrufen.
Der Widerruf wird mit der derzeitigen Änderung der Wetterverhältnisse und der damit geänderten geringeren Brandstufen in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich begründet und tritt nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, oder bei der Verwaltungsstelle Hahnstätten, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen. Eine einfache E-Mail ist für die Einlegung des Widerspruches nicht ausreichend.