Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich; 2/123-11/FF Oberneisen
Einladung zur Wahlversammlung eines neuen Wehrführers und eines neuen stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehreinheit Oberneisen
Zur öffentlichen Wahlversammlung werden alle wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Oberneisen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 b des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch § 66 des Landesgesetzes vom 17.06.2025 (GVBl. S. 171) für Freitag, den 05.09.2025, 19.00 Uhr in das Feuerwehrgerätehaus, Schöne Aussicht 3, 65558 Oberneisen, eingeladen.
Wahlberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das Wählerverzeichnis liegt am 05.09.2025 ab 18:30 Uhr im Wahllokal zur Einsicht aus. Einsprüche hiergegen können beim Vorsitzenden niederschriftlich zu Protokoll gegeben werden, der hierüber vor der Wahl endgültig entscheidet. Die Wahlversammlung ist auch dann beschlussfähig, wenn weniger als die Hälfte der wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen anwesend sind.
| Tagesordnung | |
| 1. | Begrüßung und Eröffnung der Wahlversammlung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung |
| 3. | Bekanntgabe der Tagesordnung |
| 4. | Bildung eines Wahlvorstandes |
| 5. | Wahl eines Wehrführers |
| 6. | Ernennung und Amtseinführung des Wehrführers |
| 7. | Wahl eines stellvertretenden Wehrführers |
| 8. | Ernennung und Amtseinführung des stellvertretenden Wehrführers |