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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verunreinigungen durch Pferdekot

Es erreichen uns Beschwerden aus dem Verbandsgemeindebereich wegen Verunreinigungen durch Pferdekot.

Es wird Beschwerde darüber geführt, dass Halter bzw. Führer von Pferden die Hinterlassenschaften (Pferdeäpfel) Ihrer Tiere nicht entsorgen und auf den Straßen belassen.

Wir weisen deshalb ausdrücklich auf die Regelungen über den Umgang mit Pferden in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich vom 14.05.2020 hin, um deren Einhaltung gebeten wird.

Nach § 4 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung haben Halter und Führer von Pferden (Pferd, Esel, Pony usw.) dafür zu sorgen, dass diese öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

Wer gem. § 9 der Gefahrenabwehrverordnung dem vorgenannten Paragraphen vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden kann.

65623 Hahnstätten, 21.08.2023
Örtliche Ordnungsbehörde