Das Foto zeigt den neuen Ortsgemeinderat mit den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern.
Am Freitag, 02.08.2024, fand um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Lohrheim die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Lohrheim in der 17. Wahlperiode 2024/2025 statt.
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Kai Schmidt begrüßt die neu gewählten Ratsmitglieder, ehemaligen Ratsmitglieder, den 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Herrn Marcel Willig, und die Zuhörer. Kai Schmidt gratuliert Rudolf Kubitza zur Wahl zum Ortsbürgermeister sowie allen gewählten Ratsmitgliedern und wünscht eine gute Zusammenarbeit im neu gewählten Gemeinderat. Für ihn wäre das Wahlergebnis nach seiner 15-jährigen Tätigkeit als Ortsbürgermeister und Beigeordneter durchaus bitter, gerne hätte weiter für die Ortsgemeinde Lohrheim gewirkt.
TOP 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Kai Schmidt verpflichtet die gewählten Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt namens der Ortsgemeinde Lohrheim per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, die sich insbesondere aus den §§ 20, 21, 22 und 30 der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz ergeben und überreicht allen die aktuelle Ausgabe des Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz.
TOP 2: Ehrungen und Verabschiedungen
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Kai Schmidt bedankt sich bei den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern Udo Herdling, Wolfgang Stotz, Michael Brettschneider, Stefanie Schwenk und Rita Tolkmitt für die geleistete Arbeit im Gemeinderat zum Wohle der Ortsgemeinde Lohrheim und überreicht jeweils den Ehrenteller der Ortsgemeinde Lohrheim. Sein Dank gilt auch den verhinderten Carsten Wilbert und Stephan Haas. Die Arbeit der letzten Wahlperiode sei bestimmt gewesen durch die Konsolidierung des Haushaltes nach der kostenintensiven Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses. Nunmehr seien jedoch u.a. durch die Zahlungen für die Rekultivierung der Grube Waldsaum und die Bewilligung von Mitteln aus dem Investitionsstock die finanziellen Voraussetzungen geschaffen worden für die Verwirklichung der geplanten Vorhaben „Ausbau der Schulstraße“ und den Endausbau des Neubaugebietes.
Ebenso spricht Kai Schmidt seinen ausgeschiedenen Mitarbeitern Talea Schlau, Hans Korn und Eva Korn für die geleistete Arbeit sein Dank aus.
Marcel Willig, 1. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, erinnert an die Kommunalwahl mit dem spannenden Wahlausgang. Bei Wahlen gebe es immer Gewinner und Verlierer, dies müsse jedoch nach den demokratischen Grundprinzipien so hingenommen werden. Er ermutigt jedoch alle, die es in diesem Jahr nicht in den Rat geschafft haben, sich immer wieder zum Wohle der Allgemeinheit einzusetzen und hier speziell zum Wohl der Ortsgemeinde Lohrheim zur Wahl zu stellen.
Für 35 Jahre Tätigkeit im Gemeinderat überreicht Herr Willig Herrn Udo Herdling die Dankes- und Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Für eine 31-jährige Tätigkeit erhält Herr Wolfgang Stotz ebenso die Urkunde wie Rudolf Kubitza für insgesamt 25 Jahre im Gemeinderat bzw. für die Tätigkeit als Ortsbürgermeister.
TOP 3: Ernennung des Ortsbürgermeisters
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Kai Schmidt gratuliert Rudolf Kubitza zur Wahl des Ortsbürgermeisters und ernennt Herrn Kubitza zum Ortsbürgermeister durch die Aushändigung der Ernennungsurkunde. Im Anschluss vereidigt Herr Schmidt den Ortsbürgermeister und führt ihn in sein Amt ein.
TOP 4: Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt der/s Ersten Beigeordneten und der/s Zweiten Beigeordneten
Vor der Wahl werden die Ratsmitglieder Doris Seelbach und Maik Heuser als Wahlhelfer vom Gemeinderat bestimmt.
4a. Wahl des 1. Beigeordneten
Für das Amt des 1. Beigeordneten wird Frau Diana Eberhardt vorgeschlagen. Nachdem weitere Vorschläge nicht eingegangen sind und der Vorsitzende ausführlich den Abstimmungsvorgang erläutert hat, wird Frau Diana Eberhardt in geheimer Wahl zur 1. Beigeordneten gewählt.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein–Stimmen, 0 Enthaltungen.
Der Vorsitzende, dessen Stimmrecht bei Wahlen ruht, hat nicht mitgestimmt.
Im Anschluss ernennt Herr Ortsbürgermeister Kubitza Frau Eberhardt zur 1. Beigeordneten. Vereidigung und Amtseinführung entfallen, da Frau Eberhardt bereits als 1. Beigeordnete fungiert hat.
4b. Wahl der Beigeordneten
Für das Amt des weiteren Beigeordneten wird Michael Normann vorgeschlagen. Nachdem weitere Vorschläge nicht eingegangen sind, wird Herr Michael Normann in geheimer Wahl zum weiteren Beigeordneten gewählt.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Vorsitzende, dessen Stimmrecht bei Wahlen ruht, hat nicht mitgestimmt. Im Anschluss ernennt und vereidigt Herr Ortsbürgermeister Kubitza Herrn Michael Normann zum Beigeordneten, vereidigt ihn und führt ihn in sein Amt ein.
TOP 5: Geschäftsordnung
Ortsbürgermeister Kubitza erläutert, dass eine Geltung einer Geschäftsordnung auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt ist. Im vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung wurden vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz Änderungen zur Mustergeschäftsordnung eingearbeitet, die andere Sitzungsformen beim Vorliegen von Naturkatastrophen ermöglichen bzw. die Nutzung digitaler Medien (elektronische Übermittlung Einladungen, Unterlagen) zulässt.
Der Ortsgemeinderat beschließt anschließend die angepasste Geschäftsordnung in der dem Gemeinderat vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Nach einem Austausch der Sitzungsteilnehmer über die zukünftigen Sitzungstermine schließt der Vorsitzende um 20.25 Uhr die Sitzung.