Die Verbandsgemeindekasse Aar-Einrich macht darauf aufmerksam, dass am 15.09.2023 folgende Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) fällig waren:
Die Zahlungspflichtigen, die sich mit der Entrichtung der v.g. Abgaben der genannten Abgaben im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) öffentlich gemahnt. Die zum Fälligkeitstag offenen Rückstände sind spätestens eine Woche nach Veröffentlichung (bis zum 06.10.2023 an die Verbandsgemeindekasse auf eines der nachfolgenden Konten zu zahlen:
Bankverbindungen:
Bitte geben Sie bei der Zahlung unbedingt, dass auf dem Abgabenbescheid ausgewiesene Kassenzeichen an. Mahngebühren entstehen für diese öffentliche Mahnung nicht. Auf Grund des § 240 Abgabenordnung (AO) werden je Abgabenart für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an 1 v.H. des auf voll 50,00 € abgerundeten Betrags erhoben. Diese werden hiermit festgesetzt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die rückständigen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangs-verfahrens nach dem LVwVG zwangsweise eingezogen. Sie können Mahnungen vermeiden, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Aar-Einrich unter www.vg-aar-einrich.de in der Rubrik Bürgerservice. Alternativ senden wir Ihnen den Vordruck gerne zu. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Martin, 06486/9179-458 oder Herr Wick, 06486/9179-456 gerne zur Verfügung.