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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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AÖR Aar-Einrich Regenerative Energien 2026

Beschluss über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes der Aar-Einrich Regenerative Energien -Anstalt des öffentlichen Rechts- für das Wirtschaftsjahr 2026

Der Verwaltungsrat hat folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschafsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Erfolgs-und Vermögensplan

Festgesetz werden

1. im Erfolgsplan 2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlung auf

2. im Finanzplan

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenden Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 30.000 € veranschlagt

§ 3 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2026 betragt voraussichtlich 53.913,62 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt 23.813,62

§ 4 Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Ansprch genommen werden dürfen, wird für das Jahr 2026 auf 0 € festgesetzt

Katzenelnbogen, den 19.09.2025
Dr. Thorsten Janning, Vorstandsvorsitzender

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Katzenelnbogen, Burgstr. 1, 56368 Katzenelnbogen Zimmer D8, öffentlich aus.

Katzenelnbogen, den 19.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung ist eine Verletzung der Bestimmungen über Auschliessungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verwaltungsrates unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der

Verbandgemeindeverwaltung geltend gemacht worden sind.

Katzenelnbogen, den 19.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich