Der Verwaltungsrat hat folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschafsjahr 2026 beschlossen:
Festgesetz werden
| 1. im Erfolgsplan 2026 | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 29.200 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -29.200 € |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlung auf | -30.100 € |
| 2. im Finanzplan | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 30.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf | -30.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 29.700 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 30.000 € veranschlagt
Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2026 betragt voraussichtlich 53.913,62 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt 23.813,62
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Ansprch genommen werden dürfen, wird für das Jahr 2026 auf 0 € festgesetzt
Hinweis:
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Katzenelnbogen, Burgstr. 1, 56368 Katzenelnbogen Zimmer D8, öffentlich aus.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung ist eine Verletzung der Bestimmungen über Auschliessungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verwaltungsrates unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der
Verbandgemeindeverwaltung geltend gemacht worden sind.