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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Festsetzung der mit Grundbesitz-/Abgabenbescheide erhobenen Steuern und Abgaben

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit § 122 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) und § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG), in den derzeit gültigen Fassungen, werden die öffentlich-rechtlichen Abgaben (Grundsteuer, Hundesteuer und Landwirtschaftskammerbeitrag) durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für diejenigen Abgabenpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2023 die gleichen Beträge wie im Vorjahr zu entrichten haben, werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2023 in derselben Höhe wie für das Vorjahr, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Sie erhalten für das Kalenderjahr 2023 keinen Steuer- bzw. Abgabenbescheid. Für die oben genannten Abgabenarten treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.

Die Steuern und Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn:

- die Abgabenpflicht neu begründet wird

- der Abgabenschuldner wechselt

- der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert

Die Zahlungstermine 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. wurden mit dem letzten Bescheid angegeben und sind auch für 2023 gültig.

Für die Steuerpflichtigen, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 01.07.2022 fällig.

Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge zur jeweiligen Fälligkeit durch die Verbandsgemeindekasse von Ihrem Konto abgebucht.

Wenn Sie künftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, können Sie hierzu das Formular auf unserer Homepage unter www.vg-aar-einrich.de abrufen und bei der Verbandsgemeindeverwaltung ausgefüllt und unterschrieben einreichen.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Steuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Bei Fragen zur Steuererhebung wenden Sie sich bitte an Frau Funk (Telefon 06486/9179-404) oder Frau Opfermann (Telefon 06486/9179-409). Rückfragen zum SEPA-Lastschriftverfahren unter Telefon 06486/9179-456.