Der Landesbetrieb Mobilität Diez beabsichtigt im Rahmen der Planung für die Bestandserneuerung der K 61 in den Gemarkungen Hahnstätten und Netzbach Vermessungsarbeiten durchzuführen. Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 4a Landesstraßengesetz (LStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Sollten durch die Vorarbeiten Schäden oder dergleichen an Grundstücken entstehen, werden die entsprechenden Eigentümer gebeten, sich an den Landesbetrieb Mobilität Diez, Goethestraße 9, 65582 Diez zur Regulierung des Schadens zu wenden. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Die Vermessungsarbeiten werden voraussichtlich in den nächsten Wochen durchgeführt.