Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.10.2019 die neuen Richtlinien zur Förderung von Kunst und Kultur in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich beschlossen.
Natürliche und juristische Personen, die sich für die Förderung von Kunst und Kultur einsetzen, werden gebeten, ihren formlosen Antrag bis zum 30. November 2022 an die Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Frau Doris Weyand, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, zu stellen.
| Der Antrag hat folgende Angaben zu enthalten: | |
| • | Antragsteller |
| • | Projektbeschreibung und Titel |
| • | Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung |
| • | Kosten und Finanzierungsplan |
| • | Bankverbindung, auf die der Zuschuss überwiesen werden soll |