Aus gegebenem Anlass weisen wir auf folgende Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage (LFtG) des Landes Rheinland-Pfalz hin:
An den sogenannten stillen Feiertagen,
Allerheiligentag (01.11.2025)
Volkstrauertag (16.11.2025)
Totensonntag (23.11.2025) und an
Heiligabend (24.12.2025)
gibt es – neben den allgemein gültigen Verboten an Sonn- und Feiertagen- zusätzliche Verbote.
Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen: (§ 6 LFtG)
Verbot von öffentlichen sportlichen oder turnerischen Veranstaltungen: (§7 LFtG)
Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen: (§ 8 LFtG)
Verstöße gegen diese Vorschriften können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Vorschriften.