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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stille Feiertage

Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage
- Landesfeiertagsgesetz (LFtG)-

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf folgende Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage (LFtG) des Landes Rheinland-Pfalz hin:

An den sogenannten stillen Feiertagen,

Allerheiligentag (01.11.2025)

Volkstrauertag (16.11.2025)

Totensonntag (23.11.2025) und an

Heiligabend (24.12.2025)

gibt es – neben den allgemein gültigen Verboten an Sonn- und Feiertagen- zusätzliche Verbote.

Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen: (§ 6 LFtG)

  • am Allerheiligentag von 13:00 bis 20:00 Uhr
  • am Volkstrauertag und am Totensonntag jeweils ab 04:00 Uhr
  • am Tag vor dem 1.Weihnachtstag (Heiligabend) ab 13:00 Uhr.

Verbot von öffentlichen sportlichen oder turnerischen Veranstaltungen: (§7 LFtG)

  • am Totensonntag, am Volkstrauertag und am 1. Weihnachtstag jeweils bis 13:00 Uhr
  • am Tag vor dem 1.Weihnachtstag (Heiligabend) ab 13:00 Uhr.

Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen: (§ 8 LFtG)

  • Ø am Allerheiligentag, am Volkstrauertag und am Totensonntag jeweils ab 04:00 Uhr
  • Ø vom Tag vor dem 1. Weihnachtstag von 13:00 Uhr bis zum 01.Weihnachtstag um 16:00 Uhr

Verstöße gegen diese Vorschriften können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Vorschriften.