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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Anträge zur Förderung von Kunst und Kultur in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich für das Jahr 2025

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.10.2019 die neuen Richtlinien zur Förderung von Kunst und Kultur in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich beschlossen.

Natürliche und juristische Personen, die sich für die Förderung von Kunst und Kultur einsetzen, werden gebeten, ihren formlosen Antrag bis zum 30. November 2024 an die Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Frau Doris Weyand, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, zu stellen.

Der Antrag hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Antragsteller
  • Projektbeschreibung und Titel
  • Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
  • Kosten und Finanzierungsplan
  • Bankverbindung, auf die der Zuschuss überwiesen werden soll
Katzenelnbogen, den 30.10.2024
Lars Denninghoff, Bürgermeister