Über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes der Aar-Einrich Regenerative Energien
-Anstalt des öffentlichen Rechts-
für das Wirtschaftsjahr 2025
Der Verwaltungsrat hat folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschafsjahr 2024 beschlossen:
Festgesetz werden
1. im Erfolgsplan
— 2025
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 30.900,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 26.200,00 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag — 4.700,00 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlung auf — 4.700,00 €
2. im Finanzplan
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0
der Saldo der Ein- und Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf — 0
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 0
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2025 beträgt voraussichtlich 25.700 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 30.000 €.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Ansprch genommen werden dürfen, wird für
das Jahr 2025 auf — 0 €
festgesetzt
Hinweis:
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.11.2024 bis einschließlich 18.11.2024 während der allgemeinen Dienststunden bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Katzenelnbogen, Burgstr. 1, 56368 Katzenelnbogen Zimmer D8, öffentlich aus.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung ist eine Verletzung der Bestimmungen über Auschliessungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verwaltungsrates unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandgemeindeverwaltung geltend gemacht worden sind.