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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschluss

Über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes der Aar-Einrich Regenerative Energien

-Anstalt des öffentlichen Rechts-

für das Wirtschaftsjahr 2025

Der Verwaltungsrat hat folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschafsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Erfolgs-und Vermögensplan

Festgesetz werden

1. im Erfolgsplan

 — 2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  30.900,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  26.200,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  —  4.700,00 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlung auf  —  4.700,00 €

2. im Finanzplan

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0

der Saldo der Ein- und Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf  —  0

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2025 beträgt voraussichtlich 25.700 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 30.000 €.

§ 4 Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Ansprch genommen werden dürfen, wird für

das Jahr 2025 auf  — 0 €

festgesetzt

Katzenelnbogen, den 04.10.2024
Dr. Thorsten Janning
Vorstandsvorsitzender

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.11.2024 bis einschließlich 18.11.2024 während der allgemeinen Dienststunden bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Katzenelnbogen, Burgstr. 1, 56368 Katzenelnbogen Zimmer D8, öffentlich aus.

Katzenelnbogen, den 04.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Aar-Einrich

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung ist eine Verletzung der Bestimmungen über Auschliessungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verwaltungsrates unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandgemeindeverwaltung geltend gemacht worden sind.

Katzenelnbogen, den 04.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Aar-Einrich