Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich wurde zum 01. Juli 2019 aus den Verbandsgemeinden Katzenelnbogen und Hahnstätten gebildet, sodass nun eine gemeinsame konzeptionelle Grundlage zur planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels im gesamten Verbandsgemeindegebiet erforderlich ist. Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich hat daher die CIMA Beratung + Management GmbH, Köln, im Juli 2022 mit der Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Verbandsgemeinde Aar-Einrich beauftragt. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet insbesondere für die Bauleitplanung ein zentrales Fachgutachten, indem es die notwendigen Grundlagen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich mit ihren 31 Ortsgemeinden liefert. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2024 stellt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Ortsgemeinde Hahnstätten aus dem Jahr 2014 sowie die Erstaufstellung für das Gebiet der Stadt Katzenelnbogen und von insgesamt 29 weiteren Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich dar.
Die Stadt Katzenelnbogen und die Ortsgemeinde Hahnstätten sind gemäß Raumordnungsplan (2017) der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald als Grundzentren ausgewiesen und nehmen die Versorgungsfunktion für die umliegenden Ortsgemeinden wahr. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Expansionsdrucks im Einzelhandel ist ein Einzelhandelskonzept als planerisches Instrument für die Bauleitplanung unbedingt erforderlich. Daher umfasst die Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2024 insbesondere
Darüber hinaus bietet das Einzelhandelskonzept auch eine umfassende Aufnahme und Bewertung der vorhandenen Einzelhandelsstrukturen in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, die auch Rückschlüsse auf die Versorgungsstrukturen und die lokale Wettbewerbssituation erlauben. Zusätzlich werden vorliegende Planungen zur Erweiterung des Einzelhandelsbesatzes in das Konzept einbezogen.
Der Fortschreibung liegen daher die folgenden Fragestellungen zu Grunde:
Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Verbandsgemeinde Aar-Einrich liegt in der Zeit vom
08. November 2024 bis einschließlich 29. November 2024
in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Des Weiteren kann der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes im Internet unter:
www.vg-aar-einrich.de
Rathaus & VG – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Verbandsgemeinde Aar-Einrich eingesehen werden.
Hierbei besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Äußerung zu den Konzeptüberlegungen.