Anträge zur Förderung von Kunst und Kultur in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich für das Jahr 2026
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.10.2019 die neuen Richtlinien zur Förderung von Kunst und Kultur in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich beschlossen.
Natürliche und juristische Personen, die sich für die Förderung von Kunst und Kultur einsetzen, werden gebeten, ihren formlosen Antrag bis zum
30. November 2025 an die Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Frau Doris Weyand, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, zu stellen.
Der Antrag hat folgende Angaben zu enthalten: