Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.10.2019 die neuen Richtlinien zur Förderung von Kunst und Kultur in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich beschlossen.
Natürliche und juristische Personen, die sich für die Förderung von Kunst und Kultur einsetzen, werden gebeten, ihren formlosen Antrag bis zum 30. November 2023 an die Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Frau Doris Weyand, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, zu stellen.
Der Antrag hat folgende Angaben zu enthalten:
| - | Antragsteller |
| - | Projektbeschreibung und Titel |
| - | Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung |
| - | Kosten und Finanzierungsplan |
| - | Bankverbindung, auf die der Zuschuss überwiesen werden soll |
Katzenelnbogen, den 26.10.2023