| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und Anlagen für den „Kindergarten-Zweckverband VG Aar-Einrich“ |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und Anlagen für den Kindergarten Zweckverband VG Aar-Einrich wurde den zuständigen Gremien zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, Zimmer D 12, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Zweckverbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 im Internet unter www.vg-aar-einrich.de/Rathaus-VG/Finanzen zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Aar-Einrich haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, oder elektronisch an post@vg-aar-einrich.de einzureichen. Die Zweckverbandsversammlung wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |