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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und Anlagen für den „Kindergarten-Zweckverband VG Aar-Einrich“

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und Anlagen für den Kindergarten Zweckverband VG Aar-Einrich wurde den zuständigen Gremien zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, Zimmer D 12, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Zweckverbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 im Internet unter www.vg-aar-einrich.de/Rathaus-VG/Finanzen zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Aar-Einrich haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, oder elektronisch an post@vg-aar-einrich.de einzureichen. Die Zweckverbandsversammlung wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Katzenelnbogen, 07.11.2023
Joachim Egert, Verbandsvorsteher