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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mahnung

Die Verbandsgemeindekasse Aar-Einrich macht darauf aufmerksam, dass am 15.11.2022 folgende Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) fällig waren:

  • Grundsteuer A + Grundsteuer B
  • Hundesteuer
  • Gewerbesteuervorauszahlungen
  • Gewerbesteuerfestsetzungen
  • Vergnügungssteuer
  • Wasser- und Abwasserentgelte
  • Landwirtschaftskammerbeiträge

Die Zahlungspflichtigen, die sich mit der Entrichtung der v.g. Abgaben der genannten Abgaben im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) öffentlich gemahnt.

Die zum Fälligkeitstag offenen Rückstände sind spätestens eine Woche nach Veröffentlichung (bis zum 02.12.2022 an die Verbandsgemeindekasse auf eines der nachfolgenden Konten zu zahlen:

Bankverbindungen:

Nassauische Sparkasse, IBAN: DE76 5105 0015 0604 0147 00 SWIFT-BIC: NASSDE55XXX

Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG, IBAN: DE07 5709 2800 0206 8997 00 SWIFT-BIC: GENODE51DIE

Bitte geben Sie bei der Zahlung unbedingt, dass auf dem Abgabenbescheid ausgewiesene Kassenzeichen an. Mahngebühren entstehen für diese öffentliche Mahnung nicht. Auf Grund des § 240 Abgabenordnung (AO) werden je Abgabenart für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an 1 v.H. des auf voll 50,00 € abgerundeten Betrags erhoben. Diese werden hiermit festgesetzt.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die rückständigen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangs-verfahrens nach dem LVwVG zwangsweise eingezogen. Sie können Mahnungen vermeiden, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Aar-Einrich unter www.vg-aar-einrich.de in der Rubrik Bürgerservice. Alternativ senden wir Ihnen den Vordruck gerne zu.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Martin, 06486/9179-458 oder Herr Wick, 06486/9179-456 gerne zur Verfügung.

Verbandsgemeindekasse
Aar-Einrich