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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde

Wichtig für alle Schwimmbadbesitzer in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich!

Wir möchten darauf hinweisen, dass seit dem Jahr 2006 gemäß neuer Richtlinien die Absetzung von Kanalgebühren nicht mehr erlaubt ist, da bei der Entleerung des anfallenden Schmutzwassers aus den Schwimmbädern dieses der Kanalisation zugeführt werden muss.

Es kann lediglich für die Verdunstung an der Wasseroberfläche eine Absetzung bei den Kanalgebühren erfolgen.

Diese Absetzung muss bis zum 02.01.2024 bei den Verbandsgemeindewerken schriftlich beantragt werden.

Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage unter https://www.vg-aar-einrich.de/rathaus-vg/vg-werke/ oder vor Ort an den Verwaltungsstandorten Katzenelnbogen, Burgstraße 1 und Hahnstätten, Austraße 4 im Bürgerbüro. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Frau Wölfinger (06486/9179-409) und Frau Funk (06486/9179-404) telefonisch gerne zur Verfügung.

Wir weisen nochmals daraufhin, dass bei einem gestellten Antrag für die Absetzung der Kanalgebühren der 10 %ige Pauschalabzug auf Ihrer Wasser-/Kanalabrechnung entfällt!

Die Werkleitung