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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtig für alle Landwirte und Tierhalter in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich!!

Antrag auf Gewährung des Abzuges Landwirtschaft/Viehhaltung

In der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung ist geregelt, dass für Landwirte mit Viehhaltung bzw. Ackerbau bei der Kanalabrechnung ein Abzug Landwirtschaft beantragt werden kann (Reduzierung der Kanalgebühren).

Maßgebend für die Verbrauchsabrechnung 2023 ist der Viehbestand am 04. Dezember des zu veranlagenden Jahres.

Eine Absetzung kann jedoch nur gewährt werden, wenn aufgrund des gesamten Viehbestandes sich mindestens 1 Großvieheinheit ergibt und je Haushaltsangehörigem und Jahr = 35 cbm verbleiben.

Diese Absetzungen können jedoch nur dann erfolgen, wenn das Wasser für die entsprechenden Zwecke aus der öffentlichen Wasserversorgung entnommen wurde. Bei nachgewiesenen anderen Bezugsquellen wie z.B. Brunnen oder Bächen, kann eine Absetzung nicht erfolgen.

Die erforderlichen Angaben (Viehbestand, Ackerfläche) sind vom Antragsteller bis zum 27.12.2023 bei der Verbandsgemeinde Aar-Einrich schriftlich einzureichen. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie auf Homepage unter https://www.vg-aar-einrich.de/rathaus-vg/vg-werke/ oder vor Ort an den Verwaltungsstandorten Katzenelnbogen, Burgstraße 1 und Hahnstätten, Austraße 4 im Bürgerbüro. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Frau Wölfinger (06486/9179-409) und Frau Funk (06486/9179-404) telefonisch gerne zur Verfügung.

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