Über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes der Stromnetz Verbandsgemeinde Katzenelnbogen - Anstalt des öffentlichen Rechts- für das Wirtschaftsjahr 2025. Der Verwaltungsrat der Stromnetz VG Katzenelnbogen AÖR hat den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 wird festgesetzt auf:
| 1. Erfolgsplan | |
| Erträge | 108.000 Euro |
| Aufwendungen | 69.640 Euro |
| Gewinn/Verlust | 38.360 Euro |
| 2. Vermögensplan | |
| Einnahmen | 0 Euro |
| Ausgaben | 0 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf — 0,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung des 51%igen Anteils am Fremdkapital der Netzeigentumsgesellschaft erforderlich ist, wird festgesetzt auf — 0,00 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Hinweis:
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.11.2024 bis einschließlich 02.12.2024 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Katzenelnbogen, Burgstr. 1, 56368 Katzenelnbogen, Zimmer D 12, öffentlich aus.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung ist eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschliessungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verwaltungsrates unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden sind.