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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Verbandsgemeindewerke informieren

Gewährung von Abzügen bei der Berechnung von Kanalgebühren

Bei der Berechnung der Kanalgebühren wurde in den letzten Jahren bis einschließlich 2023 auf Antrag und Einhaltung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen ein Abzug für die Landwirtschaft/für die Verdunstung von Schwimmbadwasser/für die Gartenbewässerung mittels separatem Zähler gewährt. Aufgrund Vorgaben der Mustersatzung Rheinland-Pfalz ist ein derartiger Abzug ohne entsprechende Nachweise nicht mehr vorgesehen. Vielmehr ist durch private geeichte Messeinrichtungen (Abwasserzähler) die tatsächlich abzusetzende Wassermenge bzw. die tatsächlich in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitete Abwassermenge nachzuweisen. Demzufolge wird die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich zum 01.01.2024 entsprechend geändert. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse wurden zwischenzeitlich vom Werkausschuss sowie vom Verbandsgemeinderat gefasst. Sofern auch ab dem Jahre 2024 weiterhin nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitete Abwassermengen nachgewiesen werden sollen, ist es zwingend erforderlich, einen Abwasserzähler in Ihre Grundstücksentwässerungsanlage einzubauen. Damit das Jahr 2024 noch in Gänze berücksichtigt werden kann, muss dies kurzfristig erfolgen. Für die in diesem Zusammenhang, auch für den Einbau eines Abwasserzählers selbst, etwaig auftretende Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

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