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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Briefwahlunterlagen beantragen

So funktioniert es:

Der Versand der Briefwahlunterlagen an den Antragssteller/Wahlberechtigten wird ab dem 07.02.2025 durch das Wahlbüro erfolgen. Vorher ist keine Ausstellung von Briefwahlunterlagen möglich.

Dies hängt mit den Fristen zur Abgabe der Wahlvorschläge und deren Zulassung zusammen. Erst nach erfolgter Zulassung durch den jeweiligen Wahlausschuss können die hierzu benötigten Stimmzettel hergestellt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Verfahrensablauf

Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält man entweder,

  • durch einen formlosen schriftlichen Antrag,
  • durch Beantragung per Email (wahlen@vg-aar-einrich.de),
  • durch entsprechendes Ankreuzen auf der Rückseite der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung,
  • persönliche Beantragung im Briefwahlbüro (Standort Katzenelnbogen und Hahnstätten) der Verbandsgemeinde Aar-Einrich
  • oder durch Nutzung des Onlinewahlverfahrens (Link ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben).

Die Zustellung der Briefwahlunterlagen erfolgt bis zum 18.02.2025. Nach dem 18.02.2025 sind die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde persönlich abzuholen.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich
-Wahlbüro-