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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtig für alle Landwirte und Tierhalter in derVerbandsgemeinde Aar-Einrich!!

Antrag auf Gewährung des Abzuges Landwirtschaft/Viehhaltung

In der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung ist geregelt, dass für Landwirte mit Viehhaltung bzw. Ackerbau bei der Kanalabrechnung ein Abzug Landwirtschaft beantragt werden kann (Reduzierung der Kanalgebühren).

Maßgebend für die Verbrauchsabrechnung 2022 ist der Viehbestand am 04. Dezember des zu veranlagenden Jahres.

Eine Absetzung kann jedoch nur gewährt werden, wenn aufgrund des gesamten Viehbestandes sich mindestens 1 Großvieheinheit ergibt und je Haushaltsangehörigem und Jahr = 35 cbm verbleiben.

Diese Absetzungen können jedoch nur dann erfolgen, wenn das Wasser für die entsprechenden Zwecke aus der öffentlichen Wasserversorgung entnommen wurde. Bei nachgewiesenen anderen Bezugsquellen wie z.B. Brunnen oder Bächen, kann eine Absetzung nicht erfolgen.

Die erforderlichen Angaben (Viehbestand, Ackerfläche) sind vom Antragsteller bis zum 23.12.2022 bei der Verbandsgemeinde Aar-Einrich schriftlich einzureichen. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie auf Homepage unter https://www.vg-aar-einrich.de/rathaus-vg/vg-werke/ oder vor Ort an den Verwaltungsstandorten Katzenelnbogen, Burgstraße 1 und Hahnstätten, Austraße 4 im Bürgerbüro. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Frau Opfermann (06486/9179-409) und Frau Funk (06486/9179-404) telefonisch gerne zur Verfügung.

Die Werkleitung
Michael Irrgang  —  Andreas Meyer