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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtig für alle Schwimmbadbesitzer in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich !!

Antrag auf Gewährung eines Abzuges wegen Verdunstung an der Wasseroberfläche

Wir möchten darauf hinweisen, dass seit dem Jahr 2006 gemäß neuer Richtlinien die Absetzung von Kanalgebühren nicht mehr erlaubt ist, da bei der Entleerung des anfallenden Schmutzwassers aus den Schwimmbädern dieses der Kanalisation zugeführt werden muss.

Es kann lediglich für die Verdunstung an der Wasseroberfläche eine Absetzung bei den Kanalgebühren erfolgen.

Diese Absetzung muss bis zum 23.12.2022 bei den Verbandsgemeindewerken schriftlich beantragt werden.

Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage unter https://www.vg-aar-einrich.de/rathaus-vg/vg-werke/ oder vor Ort an den Verwaltungsstandorten Katzenelnbogen, Burgstraße 1 und Hahnstätten, Austraße 4 im Bürgerbüro. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Frau Opfermann (06486/9179-409) und Frau Funk (06486/9179-404) telefonisch gerne zur Verfügung.

Wir weisen nochmals daraufhin, dass bei einem gestellten Antrag für die Absetzung der Kanalgebühren der 10 %ige Pauschalabzug auf Ihrer Wasser-/Kanalabrechnung entfällt!

Die Werkleitung
Michael Irrgang  —  Andreas Meyer