Die Verbandsgemeindekasse Aar-Einrich macht darauf aufmerksam, dass am 15.11.2024 folgende Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) fällig waren:
| - | Grundsteuer A + Grundsteuer B - Hundesteuer |
| - | Gewerbesteuervorauszahlungen - Gewerbesteuerfestsetzungen |
| - | Vergnügungssteuer - Wasser- und Abwasserentgelte |
| - | Landwirtschaftskammerbeiträge |
Die Zahlungspflichtigen, die sich mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) öffentlich gemahnt.
Die zum Fälligkeitstag offenen Rückstände sind spätestens eine Woche nach Veröffentlichung (bis zum 20.12.2024 an die Verbandsgemeindekasse auf eines der nachfolgenden Konten zu zahlen:
Bankverbindungen:
Nassauische Sparkasse,
IBAN: DE76 5105 0015 0604 0147 00 SWIFT-BIC: NASSDE55XXX
Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG,
IBAN DE04 5709 2800 0208 7928 06 SWIFT-BIC: GENODE51DIE
Bitte geben Sie bei der Zahlung unbedingt dass auf dem Abgabenbescheid ausgewiesene Kassenzeichen an.
Mahngebühren entstehen für diese öffentliche Mahnung nicht. Auf Grund des § 240 Abgabenordnung (AO) werden je Abgabenart für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an 1 v.H. des auf voll 50,00 € abgerundeten Betrags erhoben. Diese werden hiermit festgesetzt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die rückständigen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach dem LVwVG zwangsweise eingezogen. Sie können Mahnungen vermeiden, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Aar-Einrich unter www.vg-aar-einrich.de in der Rubrik Bürgerservice. Alternativ senden wir Ihnen den Vordruck gerne zu. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Martin, 06486/9179-458 oder Herr Wick, 06486/9179-456 gerne zur Verfügung.