Herrn Qinhe Xie zuletzt bekannte Anschrift: Shiming Straße 167, Gebäude 2-1201, 310000 Hanguhou, Volksrepublik China, sind Schriftstücke (Az. 4/653-31/32) bekanntzugeben.
Eine persönliche Zustellung im Empfängerland scheidet aufgrund völkerrechtlicher bzw. konsularischer Hindernisse gem. § 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) in Verbindung mit § 9 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) aus. Die für Herrn Qinhe Xie bestimmten Schriftstücke werden hiermit gemäß § 10 VwZG öffentlich zugestellt.
Sie sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Standort Hahnstätten, Zimmer 23, hinterlegt und können während der Sprechzeiten abgeholt werden. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Nach § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gelten die Schriftstücke als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen auslösen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich
Katzenelnbogen, den 25.11.2024