Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt:
Schiedsamtsbezirk Hahnstätten, umfasst die frühere Verbandsgemeinde Hahnstätten
Schiedsamtsbezirk Katzenelnbogen, umfasst die frühere Verbandsgemeinde
Katzenelnbogen
Die Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann ist ein Ehrenamt.
Voraussetzungen für das Ehrenamt
Als Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson können Sie sich bewerben, wenn Sie mindestens 30 Jahre sind, die Fähigkeiten zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk Hahnstätten wohnen. In Ihrer Privatwohnung sollten Sie einen separaten, ausreichend großen Raum (Büro o.ä.) für die Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung stellen. Die Räumlichkeit kann für den Schiedsamtsbezirk Hahnstätten gegebenenfalls auch innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung am Standort Hahnstätten zur Verfügung gestellt werden.
Sie werden vom Verbandsgemeinderat gewählt und vom Amtsgericht Diez für die Dauer von fünf Jahren ernannt. Eine Wiederwahl ist möglich, wenn Sie sich nach der ersten Amtszeit noch einmal bewerben und die Voraussetzungen für dieses Amt erfüllen.
Die bisherige Schiedsfrau hat ihren Rücktritt ab Januar 2026 erklärt.
Bei Interesse an dem Amt der Schiedsperson schicken Sie Ihre formlose Bewerbung bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich.
Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:
Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtstag, Geburtsort
Beruf, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse
Die Schiedsperson muss im Schiedsamtsbezirk wohnen für den sie sich bewirbt. In diesem Fall also im Bereich der alten Verbandsgemeinde Hahnstätten. Sie müssen während der gesamten Amtszeit in diesem Bezirk wohnen. Daher können Sie bei einem Wegzug aus dem Schiedsamtsbezirk das Amt nicht weiter ausüben. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
In dringenden Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung, der Pflege naherAngehörigeroder häufigerberuflicherAbwesenheit,könnenSie beim Amtsgericht -auspersönlichen Gründen- um Entpflichtung von diesem Ehrenamt bitten.
Wissenwertes:
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschickt aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Als Schiedsperson setzen Sie einen Termin für eine Verhandlung fest. Zu diesem Zeitpunkt müssen beide Parteien bei Ihnen in der Privatwohnung oder in einem Raum auf der Verbandsgemeindeverwaltung erscheinen. Eine ruhige und entspannte Atmosphäre unterstützt so die Voraussetzung für eine Einigung und die Wiederherstellung des sozialen Friedens.
Gibt es eine Auslagenerstattung oder Aufwandsentschädigung?
Für die Nutzung Ihrer Wohnung erhalten Sie eine monatliche Entschädigung. Außerdem erhalten Sie eine Fallpauschale für jeden verhandelten Fall. Auf Antrag werden Ihnen ggf. zusätzlich notwendige Auslagen erstattet.
Ihre formlose Bewerbung reichen Sie bitte bis zum 15. Dezember 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, z.Hd. Herrn Niklas Meyer, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, ein.
Für Fragen zum Amt einer Schiedsperson steht Ihnen Herr Niklas Meyer gerne –wie nachfolgend aufgeführt- zur Verfügung:
n.meyer@vg-aar-einrich.de oder 06486/9179-121