Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich
2/123-11/FF Katzenelnbogen
Zur öffentlichen Wahlversammlung werden alle wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Katzenelnbogen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 b des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch § 66 des Landesgesetzes vom 17.06.2025 (GVBl. S. 171) für
Montag, den 12.01.2026, 18.00 Uhr
in das Feuerwehrgerätehaus, Rheinstraße 3,
56368 Katzenelnbogen, eingeladen.
Wahlberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das Wählerverzeichnis liegt am 12.01.2026 ab 17:30 Uhr im Wahllokal zur Einsicht aus. Einsprüche hiergegen können beim Vorsitzenden niederschriftlich zu Protokoll gegeben werden, der hierüber vor der Wahl endgültig entscheidet. Die Wahlversammlung ist auch dann beschlussfähig, wenn weniger als die Hälfte der wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen anwesend sind.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung und Eröffnung der Wahlversammlung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung |
| 3. | Bekanntgabe der Tagesordnung |
| 4. | Bildung eines Wahlvorstandes |
| 5. | Wahl eines stellvertretenden Wehrführers |
| 6. | Ernennung und Amtseinführung des stellvertretenden Wehrführers |