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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Briefwahlunterlagen beantragen

So funktioniert es:

Der Versand der Briefwahlunterlagen an den Antragssteller/ Wahlberechtigten wird ab dem 18.02.2026 durch das Wahlbüro erfolgen.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Verfahrensablauf

Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält man entweder,

  • durch einen formlosen schriftlichen Antrag,
  • durch Beantragung per Email (wahlen@vg-aar-einrich.de),
  • durch entsprechendes Ankreuzen auf der Rückseite der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung,
  • persönliche Beantragung im Briefwahlbüro (Standort Katzenelnbogen und Hahnstätten) der Verbandsgemeinde Aar-Einrich
  • oder durch Nutzung des Onlinewahlverfahrens (Link ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben).

Die Zustellung der Briefwahlunterlagen erfolgt bis zum 17.03.2026.

Nach dem 17.03.2026 sind die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde persönlich abzuholen.