Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 27.12.2023 hiermit bekanntgemacht wird.
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 309.587,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 309.587,00 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag — 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 286.710,00 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf — 286.710,00 Euro
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 0,00 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0,00 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0,00 Euro
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen — 0,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.000,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.000,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 0,00 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 0,00 Euro
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf — 288.710,00 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf — 288.710,00 Euro
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr — 0,00 Euro
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Die Umlage des Forstverbandes wir von den Verbandsmitgliedern nach folgendem Schlüssel aufgebracht:
Gem. § 11 Abs. 1 der Satzung nach der reduzierten Holzbodenfläche
| Einheiten des Verteilungsschlüssel | Anteil in Ha | % |
| OG Altendiez | 148,40 | 12,71 |
| OG Cramberg | 114,50 | 9,80 |
| OG Balduinstein | 54,60 | 4,67 |
| OG Birlenbach | 97,00 | 8,31 |
| Stadt Diez | 160,00 | 13,70 |
| OG Flacht | 114,70 | 9,82 |
| OG Holzheim | 167,10 | 14,31 |
| OG Niederneisen | 193,00 | 16,52 |
| OG Steinsberg | 64,20 | 5,50 |
| OG Wasenbach | 54,40 | 4,66 |
|
| 1.167,90 | 100,00 |
Die Ortsgemeinden erstatten an den Forstverband investive Auszahlungen, Personalaufwendungen sowie allgemeine Auszahlungen des Jahres.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500,- Euro überschritten sind.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.02.2024 bis 29.02.2024 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, Zimmer 118, öffentlich aus.