Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einladung zur Wahlversammlung eines neuen Wehrführers der Feuerwehreinheit Lohrheim

Zur öffentlichen Wahlversammlung werden alle wahlberechtigten Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr Lohrheim gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Landesgesetzes vom 05.04.2005 (GVBl. S. 104) für Samstag, 23.03.2024, 19.30 Uhr in das Gasthaus Markloff, Schaumburger Straße 7, 65558 Lohrheim, eingeladen. Wahlberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das Wählerverzeichnis liegt am 23.03.2024 ab 19.00 Uhr im Wahllokal zur Einsicht aus. Einsprüche hiergegen können beim Vorsitzenden niederschriftlich zu Protokoll gegeben werden, der hierüber vor der Wahl endgültig entscheidet.

Die Wahlversammlung ist auch dann beschlussfähig, wenn weniger als die Hälfte der wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen anwesend sind.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung der Wahlversammlung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung
  3. Bekanntgabe der Tagesordnung
  4. Bildung eines Wahlvorstandes
  5. Wahl eines Wehrführers

Die Ernennung und Amtseinführung des neuen Wehrführers sowie die Verabschiedung des bisherigen Wehrführers erfolgt im Rahmen der anschließend stattfindenden Jahreshauptversammlung.

Katzenelnbogen, 07.02.2024
Lars Denninghoff, Bürgermeister