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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich vom 20.05.2021

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und § 26, Absatz 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie des § 61 Abs. 3 des Landeswassergesetzes (LWG) die folgende Änderung der Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

1.

Im § 12 Absatz 2, Unterabsatz 1 werden die Worte „mit Verweis auf das Fusionsgesetz vom 07.02.2018 noch nicht“ gestrichen.

2.

Der § 12 Absatz 2, Unterabsatz 2 wird gestrichen.

3.

Im § 17 Absatz 2, Unterabsatz 1 werden die Worte „mit Verweis auf das Fusionsgesetz vom 07.02.2018 noch nicht“ gestrichen.

4.

Der § 17 Absatz 2, Unterabsatz 2 wird gestrichen.

Katzenelnbogen 11.12.2023
Lars Denninghoff, Bürgermeister

Hinweis

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Katzenelnbogen, den 25.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich
Lars Denninghoff, Bürgermeister