Zur öffentlichen Wahlversammlung werden alle wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Aar-Einrich gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Landesgesetzes vom 05.04.2005 (GVBl. S. 104) für Donnerstag, 30.03.2023, 19:30 Uhr, in der Nebenstelle der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich (Sitzungssaal, Zimmer 6) Austraße 4, 65623 Hahnstätten eingeladen.
Wahlberechtigt sind alle Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Aar-Einrich oder bei Verhinderung deren Vertreter. Das Wählerverzeichnis liegt am 30.03.2023 ab 19:00 Uhr im Wahllokal zur Einsicht aus. Einsprüche hiergegen können beim Vorsitzenden niederschriftlich zu Protokoll gegeben werden, der hierüber vor der Wahl endgültig entscheidet.
Die Wahlversammlung ist auch dann beschlussfähig, wenn weniger als die Hälfte der wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen anwesend sind.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung, Eröffnung der Wahlversammlung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung |
| 3. | Bekanntgabe der Tagesordnung |
| 4. | Bildung eines Wahlvorstandes |
| 5. | Wahl des Wehrleiters (m/w) |
| 6. | Wahl der stellvertretenden Wehrleitung |
| 7. | Verabschiedung des Wehrleiters (optional) |
| 8. | Verabschiedung der stellvertretenden Wehrleiter |
| 9. | Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Wehrleiters (m/w) |
| 10. | Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der stellvertretenden Wehrleitung (m/w) |