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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Ausbietung des Jagdreviers „Wolfsbusch II - Sudheck -“ in Lahnstein

Die Stadt Lahnstein (Rhein-Lahn-Kreis) verpachtet die Jagdnutzung in dem Jagdrevier Wolfsbusch II - Sudheck - mit einer Gesamtfläche von 183 ha, bejagbare Fläche 182,5 ha, Waldfläche 182,5 ha. Die Verpachtung erfolgt zum 01.04.2023 durch Einholung schriftlicher Gebote auf die Dauer von 8 Jahren. Der bisherige Pachtpreis für die bejagbare Fläche beträgt 15,50 €/ha jährlich.

Der jährliche Pachtpreis setzt sich zusammen aus der Flächenpacht, der zur Abgeltung der Ausgaben zur Verhütung von Wildschäden an forstlich genutzten Grundstücken zu zahlenden jährlichen Waldwildschadensverhütungspauschale i. H. v. 3,00 Euro/ha des Wirtschaftswaldes, insgesamt 547,50 €/Jahr, sowie aus der auf Flächenpacht und Waldwildschadensverhütungspauschale zu entrichtenden Umsatzsteuer in gesetzlich festgesetzter Höhe von z. Zt. 19 %.

Das Mindestgebot für die Flächenpacht liegt bei 15,00 €/ha.

Bei dem vorstehenden Jagdrevier handelt es sich um ein Niederwildrevier mit Sauen als Standwild. Die Abschussfestsetzung (Rehwild) gestaltete sich wie folgt:

In 2021 wurde bei der „Forstbehördliche Stellungnahme" gemäß § 31 Abs. 7 Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz nach den "Grundsätzen zur Erhebung von Verbiss- und Schälschäden" und nach den "Grundsätzen zur Fertigung der Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel" die Erreichung der waldbaulichen Zielsetzung als gefährdet eingestuft.

Die Abschusszielsetzung für das Jagdjahr 2023-2024 gilt als Bestandteil des Jagdpachtvertrages.

Pachtinteressenten werden gebeten, Pachtgebote mit Nachweisen der Jagdpachtfähigkeit (Besitz eines gültigen Jahresjagdscheins in den vorangegangenen drei Jagdjahren in Deutschland) gemäß § 14 Abs. 5 Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz und der Jagdpacht-Höchstflächenbegrenzung (1.000 Hektar insgesamt) gemäß § 14 Abs. 3 Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Wolfsbusch II - Sudheck -“ bis zum 31.01.2023, 16:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Lahnstein, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein, einzureichen. Die Öffnung der Angebote erfolgt am 01.02.2023, 11:00 Uhr im Sitzungszimmer Salhofgebäude, Salhofplatz 3, 56112 Lahnstein.

Die Pachtbedingungen können ab dem 15.12.2022 im Internet unter www.lahnstein.de abgerufen werden und liegen in der Zeit vom 15.12.2022 bis zum 31.01.2023 bei der Stadtverwaltung Lahnstein - Fachbereich 2 -, Zimmer 5, Rathaus Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein (Tel. 02621 914-164) während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Sie können dort auch gegen Voreinsendung einer Gebühr von 5,00 Euro angefordert werden.

Mit der Abgabe eines schriftlichen Gebotes gelten die Pachtbedingungen als anerkannt. Über den endgültigen Zuschlag wird der Fachbereichsausschuss 2 entscheiden.

Lahnstein, 07.12.2022 —  Lennart Siefert,
 —  Oberbürgermeister