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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 1/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Wassergesetze

Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus dem vorhandenen Brunnen „Grenbach“, WFG-Nr. 303 001 503, und dem vorhandenen Schachtbrunnen „Grenbach“, WFG-Nr. 303 001 492;

Lage: Gemarkung Oberlahnstein, Flur 9, Flurstück 81/5

Stadt Lahnstein / Rhein-Lahn-Kreis

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, hat mit Erlaubnisbescheid vom 17.12.2024 den Vereinigten Wasserwerken Mittelrhein GmbH, vertreten durch die Energieversorgung Mittelrhein AG, Peter Altmeier Ufer 50, 56068 Koblenz, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, zum Zwecke der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung für die Stadt Lahnstein über die Aufbereitung „Wasserwerk Grenbach“, WWK-Nr. 323 230 004, und den nachfolgenden Hochbehälter Bergweg, WWK-Nr. 323 680 631, sowie nachfolgend über das Pumpwerk Lahnhöll in den Hochbehälter Lahnhöll, WWK-Nr. 323 682 673, zur Versorgung der Ortslagen Lahnstein auf der Höhe, Friedrichsegen, Friedland und Eulenhorst, entsprechend den vorliegenden Planunterlagen Grundwasser mit folgenden Höchstmengen zu entnehmen und zu verbrauchen:

* Diese gehobene Erlaubnis beinhaltet zudem eine Entnahmebeschränkung für das mit der Verleihung gemäß § 203 Abs. I des Preußischen Wassergesetzes vom 14.11.1956 für die Grundwasserentnahme aus dem Schachtbrunnen „Grenbach“, WFG-Nr. 303 001 492, erteilte unbefristete Wasserrecht. Dieses unbefristete Wasserrecht zur Förderung von unterirdischem Wasser bis zu einer Menge von 55,6 I/s alleine aus dem Schachtbrunnen „Grenbach“ wird auf beide Gewinnungsanlagen als Gesamtentnahmemenge begrenzt.

Zudem erfolgt über den Hochbehälter Bergweg, WWK-Nr. 323 680 631, bereits jetzt die Abgabe von Trinkwasser mittels überörtlichen Verbundlösungen an die Ortsgemeinde Braubach (VG Loreley). Künftig erfolgt noch eine Erhöhung der Wasserlieferung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung über den Hochbehälter Lahnhöll, WWK-Nr. 323 682 673, in die Verbandsgemeinden Loreley und Nastätten (HB Spitzenstein, ehe. Dachskopf).

Eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides vom 17.12.2024 und eine Ausfertigung der Planunterlagen liegen 2 Wochen aus vom 10.01.2025 bis einschließlich 27.01.2025 bei der Stadtverwaltung Lahnstein, Verwaltungsgebäude Didierstraße 21c, Dienstzimmer Nr. 19, Dienstzeiten: Mo - Do: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Fr: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Hinweis:

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Betroffenen gegenüber als zugestellt.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,

Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

Montabaur

Montabaur, den 17.12.2024
Im Auftrag
gez. (Helmut Grün)