Öffentliche Ausschreibung
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Stadtverwaltung Lahnstein
Didierstraße 21 c, 56112, Lahnstein
Telefon 02621 / 914-405
Fax 02621 / 914-330
E-Mail c.maier@lahnstein.de
Internet www.lahnstein.de
b) Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer
44/23
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
Lahnstein
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
Die Stadtverwaltung Lahnstein plant den Einsatz einer zentralen Lüftungsanlage für die Goethe Grundschule in Lahnstein.
Die Grundschule besteht aus insgesamt fünf Geschossen (DG, 2.OG, 1.OG, EG, KG).
Im Dachgeschoss des Gebäudes sollen Lüftungsanlagen aufgestellt werden, um die darunter befindlichen Klassenräume be- und entlüften zu können. Die 15 Klassenräume, welche raumlufttechnisch versorgt werden sollen, verteilen sich auf drei Geschosse (5 Räume pro Geschoss) und liegen alle übereinander.
Die zwei Lüftungsgeräte müssen mithilfe eines Krans ins Dachgeschoss gehoben werden.
Die Luftleitungen innerhalb eines Klassenraums verlaufen an der Decke.
Neben der Neuanschaffung soll das im Bestand befindliche Lüftungsgerät, welches derzeit die Mensa und die direkt mit der Mensa über eine Ausreiche verbundene Küche mit Zu- und Abluft versorgt, überprüft werden. Das Lüftungsgerät erzeugt einen Unterdruck in dem, der das Öffnen der Türen unnötig erschwert. Diese Fehleinstellung des Geräts soll behoben und dokumentiert werden.
Es werden Lüftungsarbeiten in folgendem Umfang ausgeschrieben.
Für das Gewerk Lüftung:
| 1. | 2 Lüftungsgeräte mit Rotor- WT |
| 2. | 2 Dachdurchdringungen |
| 3. | 2 Fassadendurchdringungen |
| 4. | Ca. 30 Brandschutzklappen DN250 |
| 5. | Ca. 450 m Wickelfalzrohr DN 250 |
| 6. | Ca. 60 m Wickelfalzrohr DN300 |
| 7. | Ca. 315 m Wickelfalzrohr DN315 |
| 8. | Ca. 160 m Wickelfalzrohr DN450 |
| 9. | Ca. 25 m Wickelfalzrohr DN560 |
| 10. | Ca. 35 m Wickelfalzrohr DN600 |
| 11. | Ca. 20 Kernbohrungen DN350 |
| 12. | Ca. 10 Kernbohrungen DN300 |
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage: ---
Zweck des Auftrags: ---
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe f)
nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung: 17.07.2023
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 01.09.2023
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK76AHL/documents
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am 30.03.2023 um 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am 19.05.2023
p) Adresse für elektronische Angebote
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK76AHL
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
DE
r) Zuschlagskriterien
Nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Kriterium: Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin
am 30.03.2023 um 10:00 Uhr
t) geforderte Sicherheiten
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u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
---
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Erklärung gemäß Formblatt 234 einzureichen.
w) Beurteilung der Eignung
I. Der Bieter hat mit seinem Angebot innerhalb der Angebotsfrist (siehe o)) folgende Eigenerklärungen und Nachweise vorzulegen (Eignungsnachweise):
| 1. | Angabe des Umsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und anderen Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Vergleichbar sind Leistungen, welche die Ausführung von Bauleistungen zum Inhalt haben. |
| 2. | Angabe von mindestens 2 Referenzen über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, welche die Ausführung von Trennvorhängen für Sport- oder Veranstaltungshallen zum Inhalt haben. Die Referenzleistungen müssen jeweils vollständig fertiggestellt sein. Die Fertigstellung der Referenzleistungen darf jeweils nicht vor dem 01.07.2017 erfolgt sein. Der Bieter hat zu den Referenzen jeweils mindestens folgende Angaben zu machen: Gegenstand der ausgeführten Leistung, Auftragswert, Ausführungszeitraum, Bezeichnung des Auftraggebers. |
| 3. | Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von dem Bieter jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. |
| 4. | Angabe, ob der Bieter in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle oder Mitgliederverzeichnis der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist. |
| 5. | Angabe, ob über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, gegebenenfalls Angabe des Aktenzeichens. |
| 6. | Angabe, ob sich das Unternehmen des Bieters in Liquidation befindet. |
| 7. | Angabe, ob von dem Bieter eine schwere Verfehlung begangen wurde, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt. Eine schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, liegt vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: |
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| 7.1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), |
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| 7.2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, |
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| 7.3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), |
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| 7.4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, |
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| 7.5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, |
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| 7.6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), |
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| 7.7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), |
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| 7.8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), |
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| 7.9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder |
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| 7.10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). |
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| Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Bieter zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens des Bieters Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. |
| 8. | Angabe, ob der Bieter mit einer Geldbuße nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) belegt worden ist. |
| 9. | Angabe, ob von dem Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß erfüllt wurde. |
| 10. | Angabe, ob der Bieter sich bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, sofern für den Bieter eine Versicherungspflicht besteht. |
| 11. | Angabe, ob das Unternehmen einen Russlandbezug im Sinne der beigefügten Eigenerklärung hat. |
II. Die Eigenerklärungen und Nachweise nach Ziffer I können wie folgt nachgewiesen werden (Mittel der Nachweisführung):
| 1. | Verweis auf eine vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder im amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammern oder in einem anerkannten Register eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Vertragsstaates. Verweist der Bieter auf eines der genannten Verzeichnisse oder Register, hat er die Nummer anzugeben, unter der die Eintragung in dem Verzeichnis oder Register für den Auftraggeber abrufbar ist, anzugeben. Wenn und soweit die Eigenerklärungen und Nachweise nach Ziffer I für den Auftraggeber in dem Verzeichnis oder Register nicht abrufbar sind, hat der Bieter diese durch eine der nachfolgenden Mittel der Nachweisführung nach Nr. 2 oder Nr. 3 nachzuweisen. |
| 2. | Vorlage des Angebotsbogens mit den geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen. Der Angebotsbogen wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. |
| 3. | Vorlage eigener Eigenerklärungen und Nachweise, die inhaltlich den Eigenerklärungen und Nachweisen nach Nr. 1 oder Nr. 2 entsprechen. |
III. Beabsichtigt der Bieter, zur Ausführung der Leistung Nachunternehmer einzusetzen, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Ziffer I und II auch für die Nachunternehmer vorzulegen, wenn das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt.
IV. Der Auftraggeber behält sich vor, zu den Eigenerklärungen nach Ziffer I - III die Vorlage entsprechender Bestätigungen der zuständigen Stellen von dem Bieter zu verlangen, wenn das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt. Folgende Bestätigungen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
| - | Bestätigung des Auftraggebers der angegebenen Referenzleistungen mit folgenden Angaben: Gegenstand der ausgeführten Leistung, Auftragswert, Ausführungszeitraum, Angabe, ob die Leistung ordnungsgemäß ausgeführt wurde |
| - | Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle oder Mitgliederverzeichnis der Industrie- und Handelskammer), wenn der Bieter in das Berufsregister eingetragen ist |
| - | Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans |
| - | Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister |
| - | Bestätigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern für den Bieter eine Versicherungspflicht besteht |
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A)
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Straße: Stiftstraße 9
Plz, Ort: 55116, Mainz
Fax: +49 6131/162113
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Sonstiges
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK76AHL