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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 11/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Lahnstein für das Jahr 2024 vom 12.03.2024

Der Stadtrat hat auf Grund von §§ 95 ff Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 15.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) als Aufsichtsbehörde vom 05.03.2024 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 46.726.695,-- €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 47.353.105-- €

der Jahresfehlbetrag auf - 626.410,-- €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf 1.330.393,-- €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.367.840,-- €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.288.060,-- €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf - 3.920.220,-- €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit2 auf 2.589.827,-- €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite², deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0,-- €

verzinste Kredite auf 3.920.220,-- €

zusammen auf 3.920.220,-- €

2 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 30.035.400 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 12.552.200 €.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 29.520.000,-- €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen

- Abwasserbeseitigung auf 700.000,-- €

- Baubetriebshof 200.000,-- €

zusammen auf 900.000,-- €

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen

- Abwasserbeseitigung auf 500.000,-- €

- Bäderbetriebe auf 200.000,-- €

- Baubetriebshof auf 300.000,-- €

- Bestattungswesen auf 100.000,-- €

zusammen auf 1.100.000,-- €

3. Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen

- Abwasserbeseitigung 80.000,-- €

zusammen auf 80.000,-- €

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen: 0,-- €

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf 390 v.H.

- Grundsteuer B auf 540 v.H.

- Gewerbesteuer auf 450 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund 105,00 €

- für den zweiten Hund 150,00 €

- für jeden weiteren Hund 200,00 €

- für gefährliche Hunde 630,00 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 26.858.085,01 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 27.001.598,01 Euro und zum 31.12.2024 26.375.188,01 Euro.

(Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 lag noch keine Bilanz des Jahres 2022 (Haushaltsvorvorjahr) vor.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 41.996.012,01 €)

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 30.000,-- € überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,-- € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzelnen darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in keinem Fall zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 2 Fällen zugelassen.

Lahnstein, 12.03.2024
Lennart Siefert, Oberbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 3 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Nach § 97 Abs. 3 GemO ist der Haushaltsplan nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an sieben Werktagen bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum von 18.03.2024 bis 26.03.2024.

Der Haushaltsplan kann weiterhin im Internet unter www.lahnstein.de eingesehen werden. Mitteilungen dazu können unter finanzen@lahnstein.de oder unter der Telefon-Nr. 0 26 21 / 914 162 abgegeben werden.

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Lahnstein, 12.03.2024
Lennart Siefert, Oberbürgermeister

Ausfertigungsverfügung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Lahnstein vom 12.03.2024 wird hiermit ausgefertigt.

Lahnstein, 12.03.2024
Lennart Siefert, Oberbürgermeister