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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 13/2023
Nachrichten der Verwaltung
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Lahnsteiner Stadtrat tagte im März

Der Lahnsteiner Stadtrat tagte am 23. März wieder in der Stadthalle. (Foto: Mira Bind / Stadtverwaltung Lahnstein)

Der Lahnsteiner Stadtrat tagte am 23. März 2023 in den Konferenzräumen der Stadthalle Lahnstein.

Nach der Einwohnerfragestunde stimmte der Rat einstimmig einer Änderung der Zuständigkeiten der Fachbereichsausschüsse 1, 2, 3, 4 und 5 zu, um eine Klarstellung vor dem Hintergrund der geänderten Organisationsstruktur der Stadtverwaltung Lahnstein zu erreichen.

Nachfolgend stand die Neuwahl der städtischen Ausschüsse an, denn nach § 44 Abs. 1, Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) setzen sich die Ausschüsse entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen; mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch Ratsmitglied sein. Dies ist im Bereich der Stellvertretung bei der derzeitigen Besetzung der Ausschüsse der Stadt Lahnstein nicht gewährleistet, was durch die Neuwahl bereinigt werden sollte. Dementsprechend beschloss der Stadtrat einstimmig die Neuwahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, der Fachbereichsausschüsse 1, 2, 3, 4 und 5, des BUGA-Ausschusses, des Rechnungsprüfungsausschusses, des Schulträgerausschusses und des Werkausschusses in offener Wahl durch Handzeichen. Die Wahl der Mitglieder erfolgte jeweils auf Grund eines gemeinsamen Wahlvorschlages, der sich aus den Vorschlägen der einzelnen Fraktionen zusammensetzt.

Anschließend wurde ebenfalls in offener Abstimmung per Handzeichen die über die persönliche Stellvertretung hinausgehende Stellvertreterregelungen einstimmig festgelegt: Für jede Fraktion kann auf eine allgemeine Liste in der Reihenfolge des Kommunalwahlergebnisses 2019 zurückgegriffen werden, wenn neben dem ordentlichen Mitglied auch dessen persönlicher Stellvertreter verhindert ist. Die Ergebnisse beider Wahlen sind einsehbar unter www.lahnstein.de/stadt unter dem Punkt „Ratsinformationen für Bürger“.

Anschließend beschloss der Rat einstimmig eine Neufestsetzung des Elternbeitrags für die Mittagsverpflegung in den kommunalen Kindertagesstätten auf 3,00 Euro. Wird in einer kommunalen Kindertagesstätte ein Frühstück bereitgestellt, so sind hierfür ab dem 01. August 2023 zusätzlich 0,50 Euro zu erheben.

Einstimmig zugestimmt hat der Rat der Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Lahnstein, was nach der Neugliederung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) nötig geworden war sowie den Änderungen im § 2 Beförderungsentgelte der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen für die Stadt Lahnstein zu.

Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat den Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz (AGFK-RLP) und die Teilnahme an der Gründung einer AGFK-RLP am 05. Mai 2023. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen nämlich, dass der Zusammenschluss von Kommunen zu einer AGFK wesentlich zu einer professionelleren und zielgerichteteren Förderung des Fuß- und Radverkehrs beiträgt. Die Arbeitsgemeinschaften verstehen sich dabei vor allem als: Plattform für die Vernetzung der Kommunen untereinander; Informations- und Kommunikationsschnittstelle sowohl zwischen den Mitgliedern, als auch im Dialog mit der Politik; (Mit-)Organisator von Veranstaltungen, Kongressen und Fortbildungen; Fachberater mit Expertise und Ideen für die praktische Arbeit in den Kommunen und Unterstützer für den Bereich Kommunikation und Werbung.

Dem folgte die Auftragsvergabe für den Ausschreibungsblock „Historisches Altes Rathaus, Anbau und denkmalgerechte Sanierung“. Mehrheitlich beschloss der Rat wie folgt: Der Auftrag für die Errichtung eines Neubaus sowie die denkmalgerechte Sanierung des Alten Rathauses zum Gewerk Gerüstbauarbeiten (Neu- und Altbau) wird an die mindestbietende Firma Gerüstbau Schmiedt, Kobern-Gondorf zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 57.052,17 Euro vergeben.

Gewerk Rohbauarbeiten (Neubau) wird an die mindestbietende Firma Bündgen Bau GmbH & Co. KG, Koblenz zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 325.504,70 Euro vergeben, was rund 21% unter der Kostenschätzung liegt.

Gewerk Dachdecker- und Klempnerarbeiten (Neubau) wird an die mindestbietende Firma Weiler und Gilles GmbH, Polch zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 45.071,67 Euro vergeben.

Gewerk Dachdecker- und Klempnerarbeiten (Bestandsgebäude) wird an die mindestbietende Firma Weiler und Gilles GmbH, Polch zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 179.633,74 Euro vergeben.

Gewerk Zimmererarbeiten (Bestandsgebäude) wird an die mindestbietende Firma Holzbau Wagner GmbH, Braubach zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 239.540,63 Euro vergeben.

Gewerk Verkehrsregelung: Der Fachbereichsausschuss 4 ermächtigt die Verwaltung nach Vorliegen der Angebotsergebnisse hinsichtlich des Gewerkes Verkehrsregelung, die Auftragsvergabe bis zu einer Höhe von maximal 80.000,00 Euro brutto selbstständig durchzuführen.

Im Rahmen der regelmäßigen Kanalzustandsbewertung wurde festgestellt, dass die Mischwasserkanäle der Becherhöllstraße zwischen dem Einmündungsbereich der Taubhausstraße und dem Gelände der Rittersturz-Kaserne überwiegende Schäden der Zustandsklasse 0 aufweisen, sodass dringender Handlungsbedarf besteht. Daher war die Festlegung über den Stadt- und Anliegeranteil bei der Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung und der Kanalsanierung im Sinne des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) und der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Lahnstein vom 11. März 2003 (ABS) nötig. Einstimmig beschloss der Rat den Stadtanteil für die einzelnen Erneuerungsmaßnahmen (Becherhöllstraße) auf 55 % festzulegen. Auf die Erhebung von Vorausleistungen wurde bei den vorstehenden Maßnahmen verzichtet.

Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht 2021 des Betriebszweiges Baubetriebshof wurden gemäß § 27 EigAnVO festgestellt. Es wurde einstimmig beschlossen, den Jahresverlust in Höhe von -13.992,62 Euro mit bestehenden Gewinnvorträgen zu verrechnen. Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht 2021 des Betriebszweiges Bestattungswesen wurden gemäß § 27 EigAnVO festgestellt. Es wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, den ausgabewirksamen Jahresverlust in Höhe von -139.932,87 Euro sowie den Auflösungsbetrag der Grabnutzungsrechte 2020 in Höhe von 35.636,00 Euro durch den Haushalt der Stadt Lahnstein auszugleichen. Der den ausgabewirksamen Verlust übersteigende Verlustbetrag in Höhe von 70.840,71 Euro wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

Im Punkt Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen informierte Oberbürgermeister Lennart Siefert über die Summen, die ein Weiterbetrieb des Jugendkulturzentrums im Gebäude in der Wilhelmstraße kosten würden. Eine ausführliche Aufstellung ist unter www.lahnstein.de/stadt unter „Ratsinformationen für Bürger“ einsehbar.

Weiterhin teilte OB Siefert mit, dass nach Information der ADD eine Genehmigung für den Haushaltsentwurf 2023, der der ADD mit Schreiben vom 09. Dezember 2022 vorgelegt wurde, nur bei vollständigem Haushaltsausgleich zu erwarten sei. Dies bedeutet insbesondere, dass der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt von aktuell 2,24 Millionen Euro auf null reduziert werden muss. Wie bereits in der vergangenen Sitzung des HFA zugesagt, wird auf diese neue Rechtsauslegung unter anderem mit der verwaltungsseitigen Überarbeitung des Planentwurfs 2023 mit Erstellung einer Maßnahmenliste zur Abstimmung in den Gremien unter Berücksichtigung der eigenen Vorschläge des Stadtrates und seiner Ausschüsse durchgeführt werden.

Um die Handlungsfähigkeit im Rest des Haushaltsjahres sicher zu stellen, sind nun gefordert die Interimswirtschaft möglichst schnell zu beenden. Die Verwaltung wird zeitnah eine Liste mit Konsolidierungsvorschlägen erarbeiten, zu der die Fraktionen gerne eigene Vorschläge beisteuern können.

Weitere Informationen zum Stadtrat, den Mandatsträgern und anstehenden Sitzungsterminen finden sich auf der städtischen Webseite unter www.lahnstein.de/stadt.