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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 14/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name

Stadtverwaltung Lahnstein

Straße

Kirchstraße 1

PLZ, Ort

56112 Lahnstein

Telefon

0 26 21/91 4 - 0 Fax 0 26 21/9 14-2 98

E-Mail

ausschreibungen@lahnstein.de

Internet

http://www.lahnstein.de

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

Vergabenummer 4/2024

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung

Bahnhofstraße 49a, 56112 Lahnstein

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Bahnhofstraße 49a in Lahnstein - Austausch der Fenster - 52 Stk. Fenster ausbauen und neue Fenster liefern und einbauen

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

./.

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)

nein

i) Ausführungsfristen

  • Beginn der Ausführung: 22. KW 2024
  • Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 27. KW 2024
  • weitere Fristen: Die Bindefrist endet am 07.06.2024 mit der Begründung der Einhaltung der Terminpläne des Bau-Ausschusses und des Stadtrates.

j) Nebenangebote

nicht zugelassen

k) mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:

https://www.subreport.de/E53617186

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

o) Ablauf der Angebotsfrist am 25.04.2024 um 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist am 07.06.2024

p) Adresse für elektronische Angebote https://www.subreport.de/E53617186

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

r) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Preis

s) Eröffnungstermin am 25.04.2024 um 10:00 Uhr

Ort

Didierstraße 21c

Raum 19

56112 Lahnstein

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen

Bieter und deren Bevollmächtigte

t) geforderte Sicherheiten

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich

Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Sonstiger Nachweis:

Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Referat 45 -, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier