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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 14/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Regelung bahnbetrieblicher Belange

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:

a1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle (Vergabestelle):

Name

Stadtverwaltung Lahnstein

Straße

Kirchstraße 1

PLZ, Ort

56112 Lahnstein

Telefon

0 26 21/91 4-0

Fax

0 28 21/9 14-2 98

E-Mail

ausschreibungen@lahnstein.de

Internet

http://www.lahnstein.de

a2) Zuschlag erteilende Stelle:

Vergabestelle, siehe oben

a3) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:

Adresse für elektronische Angebote

https://www.subreport.de/E97527662

b) Vergabeverfahren:

Öffentliche Ausschreibung, UVgO

Vergabenummer

14/2026 UVgO

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

Zugelassene Angebotsabgabe

elektronisch

in Textform

d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle):

Ort der Leistung:

Braubscher Straße 57.54 58112

Art der Leistung:

Regelung bahnbetrieblicher Belange

Umfang der Leistung:

Administrativen Tätigkeiten 25h

Gestellungs eines Technischen Berechtigten 2 Schichten

Sicherungsaufsichtskraft 2 Schichten

e) Aufteilung in Lose:

nein

f) Zulassung von Nebenangeboten.

nein

g) Ausführungsfrist:

Ausführungsbeginn: 24. KW 2026

Ausführungsende: 37. KW 2026

h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen:

Vergabeunterlagen werden

elektronisch zur Verfügung gestellt unter:

https://www.subreport.de/E97527862

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert

i) Angebots- und Bindefrist:

Ablauf der Angebotsfrist:

am 13.04.2028 um 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist:

am 12.05.2028

j) Geforderte Sicherheitsleistungen:

k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: 

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich

Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Sonstiger Nachweis:

Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.

m) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:

Preis

Sonstiges: