Aufgrund des § 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919) in der jeweils gültigen Fassung und der Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 02.04.1981 (GVBl. S. 81) zuletzt geändert am 09.04.1992 (GVBl. S. 115), werden folgende Parkgebühren festgesetzt:
Die Gebühren, die für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Lahnstein durch Parkuhren, Parkscheinautomaten oder andren Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit zu erheben sind, werden auf 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde festgesetzt. Für das ganztägige Parken in bewirtschafteten Parkräumen, die hierfür entsprechend ausgeschildert sind, wird eine Parkgebühr von 2,-€ festgesetzt.
Parkgebührenregelungen für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze bei besonderen Veranstaltungen bleiben hiervon unberührt.
Für das kurzzeitige Parken in bewirtschafteten Parkräumen besteht die Möglichkeit ein entsprechendes Parkticket zu lösen, welches für eine maximale Parkdauer von 20 Minuten von der Gebührenerhebung befreit.
Parkgebührenregelungen für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze bei besonderen Veranstaltungen bleiben hiervon unberührt.
Diese Gebührenordnung tritt am 01.04.2026 in Kraft.
Die Parkgebührenordnung vom 10.10.1991 tritt gleichzeitig außer Kraft.