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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 18/2023
Nachrichten der Verwaltung
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Datenschutzrechtliche Einwilligung zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Es ist eine schöne Tradition, den Alters- und Ehejubilaren aus Lahnstein öffentlich zu gratulieren - diese möchte die Stadtverwaltung gerne beibehalten.

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es jedoch nicht mehr ohne weiteres möglich, Geburtstags- und Ehejubiläen im Rhein-Lahn-Kurier zu veröffentlichen. Zukünftig ist dafür eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung notwendig.

Nachfolgend ist ein Formular beigefügt, dass die Personen, die weiterhin an einer öffentlichen Gratulation interessiert sind, ausfüllen können. Mit der Abgabe des unterschriebenen und vollständig ausgefüllten Antrags erfolgt die Einwilligung. Der Bogen kann entweder per Post oder E-Mail (servicecenter@lahnstein.de) eingereicht oder persönlich im Service-Center, Westallee 5-7, abgegeben werden. Das Formular wird regelmäßig im Rhein-Lahn-Kurier veröffentlicht und ist auf der Webseite der Stadt Lahnstein unter www.lahnstein.de/verwaltung/formularservice/ zu finden.