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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 18/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lahnstein vom 12. Juli 2024 in der Fassung vom 19. Februar 2025

Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung - alle Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung - die folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

In § 4 Abs. 2, Satz 1 wird die Zahl 40.000 € gestrichen und durch die Zahl 15.000 € ersetzt.

Artikel 2

In § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 wird jeweils die Zahl 40.000 € gestrichen und durch die Zahl 15.000 € ersetzt.

Artikel 2

Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 12. Juli 2024 tritt zum 01.05.2025 in Kraft.

Lahnstein, den 25. April 2025
Lennart Siefert, Oberbürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Lahnstein, den 25. April 2025
Lennart Siefert, Oberbürgermeister