Titel Logo
Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 20/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einsichtnahme in den Entwurf des 1. Nachtraghaushaltsplanes für das Jahr 2026

Der Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2026 wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 06.05.2026 gemäß § 97 der Gemeindeordnung zur Beratung eingebracht und damit dem Stadtrat zugeleitet.

Der Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2026 wird während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lahnstein im Verwaltungsgebäude Kirchstraße 1, Zimmer 22, bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich können die vorgenannten Planunterlagen im Internet unter https://www.lahnstein.de online eingesehen werden.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Lahnstein haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Lahnstein, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein, Vorschläge zum Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2026 einzureichen. Hierbei ist es erforderlich, die Vorschläge schriftlich an die Stadtverwaltung Lahnstein oder an den Oberbürgermeister, Herrn Lennart Siefert, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein einzureichen. Die Vorschläge können auch elektronisch an finanzen@lahnstein.de gesandt werden.

Der Stadtrat wird sich rechtzeitig vor seinem Beschluss über den Nachtragshaushaltsplan mit den fristgerecht eingegangenen Vorschlägen beschäftigen. Die Beratung und Entscheidung über die eingegangenen Anregungen und Vorschläge erfolgt in öffentlicher Sitzung im Haupt- und Finanzausschuss am 11.06.2026.

Stadtverwaltung Lahnstein
Lahnstein, 08.05.2026
(Lennart Siefert)
Oberbürgermeister